2024-12-27 –, Stage YELL
Language: Deutsch
Wenn Sicherheitsforscher und Hacker Datenlecks direkt dem dafür Verantwortlichen melden, setzen sich u.U. strafrechtlichem Risiko aus oder werden auch mal schlicht ignoriert. Stattdessen kann es in der Praxis aber auch sinnvoll sein, die Möglichkeiten der DS-GVO und die Befugnisse der Datenschutz-Aufsichtsbehörden zu nutzen.
Anhand von Beispielen aus der Praxis zeigt der Vortrag, welche Möglichkeiten Sicherheitsforscher haben wenn sie Datenlecks gefunden haben. Eine effektive Möglichkeit kann sein, frühzeitig die Datenschutz-Aufsichtsbehörden einzuschalten, denn diese haben zahlreiche Befugnisse, mit denen sie Datenlecks schnell und effektiv schließen und Beweise sammeln können.
Denn im Gegensatz z.B. zum BSI und anderen Institutionen können die Datenschutz-Aufsichtsbehörden auch außerhalb kritischer Infrastrukturen Unternehmen und Behörden anweisen, Datenlecks unverzüglich zu schließen, den Weiterbetrieb eines entsprechenden Servers untersagen und Bußgelder verhängen.
Das sorgt dafür, dass Datenlecks in der Regel sehr schnell geschlossen werden können.
Zudem zeigt der Vortrag, welche Rechte die von einem Datenleck betroffenen Personen haben und wie die Bearbeitung solcher Fälle in der Praxis abläuft.
Leiter der Abteilung 5 für technisch-organisatorischen Datenschutz, Datensicherheit und Internet-Recht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg.